Für Geschäftsreisen im Inland (Deutschland) erhöhen sich die Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit steigt von 12 auf 14 Euro. Für die große Verpflegungspauschale können künftig 28 Euro angesetzt werden. Bisher waren es 24 Euro.
geschäftlich
bedingte Abwesenheit
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Verpflegungs- mehraufwand
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Übernachtungs-kosten
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ab 8 bis 24 Stunden | 14 € (bisher 12 €) | - |
ab 24 Stunden | 28 € (bisher 24 €) | 20 € (unverändert) |
Für Reisen in das Ausland haben sich die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand ebenfalls geändert. Dazu hat das Bundesfinanzministerium am 15.11.2019 ein Schreiben mit den neuen Sätzen veröffentlicht. Das offizielle Schreiben mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2020 finden Sie unter dem folgenden Link:
Download: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2020
Da dieses Schreiben mit allen Daten nur als PDF-Datei vorliegt und die dementsprechend die Werte nicht oder nur schwer in Excel verwendbar sind, habe ich die Werte aus dem PDF-Schreiben extrahiert und als Excel-Tabelle zum freien Download zur Verfügung gestellt, siehe nachfolgenden Download-Link.
Download der Excel-Tabelle mit allen Pauschalen ab 2020.