Neue Verpflegungspauschalen und Übernachungspauschalen für Dienstreisen ab dem 1.1.2020

Ab dem 1.1.2020 ändern sich für einige Länder die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand sowie für die Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Reisen.

Für Geschäftsreisen im Inland (Deutschland) erhöhen sich die Pauschbeträge. Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit steigt von 12 auf 14 Euro. Für die große Verpflegungspauschale können künftig 28 Euro angesetzt werden. Bisher waren es 24 Euro.

geschäftlich
bedingte Abwesenheit
Verpflegungs- mehraufwand 
Übernachtungs-kosten
ab 8 bis 24 Stunden 14 € (bisher 12 €)  -
ab 24 Stunden 28 € (bisher 24 €) 20 € (unverändert)

Für Reisen in das Ausland haben sich die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand ebenfalls geändert. Dazu hat das Bundesfinanzministerium am 15.11.2019 ein Schreiben mit den neuen Sätzen veröffentlicht. Das offizielle Schreiben mit der Länderübersicht und allen Daten zum Download für das Jahr 2020 finden Sie unter dem folgenden Link:

Download: Steu­er­li­che Be­hand­lung von Rei­se­kos­ten und Rei­se­kos­ten­ver­gü­tun­gen bei be­trieb­lich und be­ruf­lich ver­an­lass­ten Aus­lands­rei­sen ab 1. Ja­nu­ar 2020

Da dieses Schreiben mit allen Daten nur als PDF-Datei vorliegt und die dementsprechend die Werte nicht oder nur schwer in Excel verwendbar sind, habe ich die Werte aus dem PDF-Schreiben extrahiert und als Excel-Tabelle zum freien Download zur Verfügung gestellt, siehe nachfolgenden Download-Link.

Reisekostenpauschalen 2020

Download der Excel-Tabelle mit allen Pauschalen ab 2020.


Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Vefügung gestellten Excel-Liste kein Haftung übernehme. Bitte kontrollieren Sie unter allen Umständen die Liste bevor Sie diese verwenden.

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